Downloadstation deinstallieren

  • Hallo zusammen,


    gibt es eine Möglichkeit den Dienst nicht nur zu deaktivieren, sondern komplett von der QNAP zu entfernen? Aufgrund der aktuellen Abmahnpraxis der Medienindustrie halte ich es nicht mehr für clever dereartige Software installiert zu haben.


    Gibt es ggf. ein Image der Firmware ohne P2P Software? Ich denke, grade, wenn kleine Unternehmen zur Zielgruppe von QNAP gehören, wäre es vielleicht Clever die Firmware ohne diesen Dienst auszuliefern. Bei Bedarf kann sich ja jeder ein enstrechendes Paket nachträglich installieren.


    Gruß
    MIchael

  • Warum, was hat der P2P Bereich mit der Abmahnindustrie zu tun?
    P2P kann man auch legal nutzen, es gibt einige Dinge die legal
    über die P2P Netze vertrieben werden und es ist nicht verboten.


    OT: Also das ist typisch deutsch: vorauseilender Gehorsam :cursing:
    Jon

  • Zitat von "jonn68"

    OT: Also das ist typisch deutsch: vorauseilender Gehorsam :cursing:
    Jon


    Es hat leider nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun. Ich als Betreiber eines Internetanschlusses muss sicherstellen, dass über meinen Anschluss keine urheberrechtlich geschützten inhalte ausgetauscht werden. Typisch deutsch ist an dieser Stelle die Rechtsprechung, nach der ich in jedem Fall erst einmal die A-Karte ziehe, wenn entsprechende Inhalte über meinen Anschluss verbreitet werden. Da ich diese nicht ändern kann möchte ich mich wirkungsvoll schützen können. Und da ist es durchaus plausibel nachweisen zu können, dass ich in meinem Netz keine Dienste zum Filesharing bereitstelle.

  • Für mich ist das Thema schon extrem weit hergeholt. Man bedenke das du mit einem PC dein NAS bedienst, der wiederum in der Lage ist irgendwelche Dateien herunter zu laden!
    Es bleibt immerhin die Möglichkeit die Downloadstation zu deaktivieren oder aber die Benutzer dafür auf ein Minimum einzugrenzen und schon wäre es erledigt!


    Christian

  • Ports sperren wäre ja auch eine Möglichkeit.


    Vielleicht sogar sinnvoller.
    Wenn ein Bekannter/Freund/Kollege/Wer_auch_immer bei dir mal eben ins Internet möchte/müsste (Emails abrufen, was nachsehen, Auf eine Auktion bieten) und im Hintergrund etwas, über den von dir gefürchteten Dienst, läd, dann kannst du nachweisen was und soviel du möchtest.
    Es kam von deiner IP. Und du bist derjenige der Post bekommt.


    Nur mal so als Gedanke :D

  • Zitat von "Natzke"

    Es hat leider nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun. Ich als Betreiber eines Internetanschlusses muss sicherstellen, dass über meinen Anschluss keine urheberrechtlich geschützten inhalte ausgetauscht werden. Typisch deutsch ist an dieser Stelle die Rechtsprechung, nach der ich in jedem Fall erst einmal die A-Karte ziehe, wenn entsprechende Inhalte über meinen Anschluss verbreitet werden. Da ich diese nicht ändern kann möchte ich mich wirkungsvoll schützen können. Und da ist es durchaus plausibel nachweisen zu können, dass ich in meinem Netz keine Dienste zum Filesharing bereitstelle.


    Bist du jetzt ein gewerblicher Betreiber? oder surfen Familienmitglieder oder Freunde über deinen Anschluss, dann hast du ein Problem, weil das Problem sind doch die Clients, kannst du unterbinden was auf die Clients geladen wird? Dann musst du im Router die Einstellung treffen, das wird aber nicht einfach werden :(


    Nochmals P2P ist erlaubt, es ist legal.


    Jonn


    PS: Sonst wenn du Probleme bekommst, dann musst du halt Ross und Reiter benennen

  • Zitat von "Salzstein"


    Wenn ein Bekannter/Freund/Kollege/Wer_auch_immer bei dir mal eben ins Internet möchte/müsste (Emails abrufen, was nachsehen, Auf eine Auktion bieten) und im Hintergrund etwas, über den von dir gefürchteten Dienst, läd, dann kannst du nachweisen was und soviel du möchtest.
    Es kam von deiner IP. Und du bist derjenige der Post bekommt.


    Nur mal so als Gedanke :D


    Das ist leider nicht nur ein Gedanke.


    Natürlich sind die Ports zu sperren (hatte ich bisher nicht, weil auch ich den Dienst legal nutzte). Das ist gar keine Frage. Natürlich muss ich auch den Router mit einem Kennwort versehen und das WLAN absichern. Aber was ist daran so abwägig, dass man zusätzlich keine P2P Software im Netz bereitstellen will?

  • Dann unterbinde doch den Zugriff auf die Downloadstation, weil ausser P2P gibt es noch Rapidshare, Usenet etc...
    Nochmals, das Problem ist nicht der P2P Bereich der QNAP, das Problem sind die angeschlossenden Clients. Die machen die
    Rechteverletzung, wenn die nichts Falsches machen, dann kann auch nichts passieren. Und deine QNAP ist doch hoffentlich nicht vom Web erreichbar? Weil dann hast du immer das Problem mit des Einbruchs in dein System.


    Jonn

  • Zitat von "jonn68"


    Nochmals P2P ist erlaubt, es ist legal.


    Korrekt - es ist ein Unterschied, ob man über "Tauschbörsensoftware" und "Verbreitung urheberrechtlich geschütztem Material" redet.
    Die beiden Mengen können überschneiden - müssen aber nicht.


    Außerdem:
    - Mit der gleichen Sorge müsstest Du den web-server abschalten, denn schließlich könnte sich auch dort hin mal ein entsprechender Content verirren.
    - Ist es nach der jetzigen Rechsprechung so, dass Du beweisen musst, dass Du kein urheberrechtlich geschütztes Material angeboten hast. Kurz: Wenn Dich jemand anklagt, ist es Sch**ßegal, ob Du einen Client laufen hattest oder nicht - Du kannst nicht beweisen, dass Du etwas nicht getan hast. (Mehr dazu s. die Berichte in http://www.cttv.de.)


    Fazit:
    Wenn Du abgemahnt wirst hast Du so oder so die A-Karte - egal, ob Du eine Downloadstation hast oder nicht. Die Unschuldsvermutung ist hierzulande bei diesem Thema zur Zeit ausgehebelt.


    VG
    mchawk