webcam nicht im gleichen netz wie nas möglich?

  • Hi, folgendes Porblem. Bei meiner Freundin wurde nun öfters im Hinterhof die Luft aus dem Fahrrad (Ventil aufgedreht) gelassen. Ist etwas nervig.


    Ich habe zuhause eine 431+ stehen. Gibt es die Möglichkeit in ihrem lan eine Kamera zu installieren und die Daten dann über wan bei mir auf der NAS abzulegen. Sie hat leider nur ein Lappi, dass sie auch noch mit zur Arbeit nimmt. Also keine wirkliche Möglichkeit es 24/7 laufen zu lassen.


    Danke


    Gruß

  • Ich vermute, dass kommt am Ende auf die Konfigurationsmöglichkeiten der Kamera an.


    Wenn ich das richtig sehe soll die Konfiguration ja in etwas so aus sehen


    kamera -> router -> internet -> dein Nas



    Einfacher wäre es vermutlich wenn sie die Daten der Kamera z.b. an eine an ihren Router angeschlossene Festplatte speichern würde.


    Fritzboxen haben ja häufif so eine pseudo NAS funktion. Für die meisten Dinge etwas langsam, aber für so ein Szenario könnte das reichen.

  • ja genau, so hatte ich es mir vorgestellt!


    sie hat ein billig 40 euro d-link Teil oder sowas, ich muss mir das morgen mal anschauen ob es überhaupt nen usb port gibt, ich befürchte eher nicht...
    ansonsten habe ich mir eben mal ein uraltes EEE mit gerissenem display aus dem Keller geholt und hoffe, dass es noch läuft wenn ich das Netzteil irgendwo auch noch finde...


    das wäre dann ja am einfachsten...



    gibts denn Kameras (bezahlbare) die automatisch auf ftp laden oder ein vpn aufbauen können? außer im lappi hatte ich nämlich noch nie ne webcam...bin da absoluter noob

  • Eine Webcam würde etwas mehr Technik voraussetzen.


    Einige IP-Cams können live streamen und das Signal könntest Du z.B. mit der Videostation auch aus der Ferne erfassen.
    Das setzt allerdings voraus, dass Deine Freundin einen angemessenen Internet-Anschluss hat.
    4-5 MBit Upstream sollten schon vorhanden sein, um ein halbwegs brauchbares Signal stabil zu übertragen.


    IP-Cams sind allerdings nicht ganz günstig, insbesondere wenn sie auch nachts gute Bilder liefern sollen.


    Die billigste Version wäre ein altes Handy, welches man (entsprechende Software vorausgesetzt) als "Babyphon" laufen lässt.


    LG

  • Um ehrlich zu sein, kenne ich mich da auch nicht so gut aus.


    Deiner Beschreibung nach zur Urteilen hätte ich aber auf eine Netzwerkkamera getippt. Ich weiß nicht ob es per USB und Router überhaupt klappt.


    Oder war angedacht, dass die Kamera nur Läuft wenn ihr Notebook da ist? Dann wäre es ja denkbar, die Daten über QSync oder so auf dein NAS zu übertragen.


    Ich könnte mir auch eine Lösung per Raspberry Pi vorstellen. Da wären vielleicht sogar die kleinst Versionen denkbar.
    Allerdings werdet ihr Linux kenntnisse benötigen. Aber der Mini Rechner wäre sicher in der Lage ein OpenVPN zu deinem NAS zu öffnen und die Daten automatisch in gewissen Intervallen zu übertragen.

  • Die Discounter haben regelmäßig Wildkameras im Angebot, die sich für solche Beobachtungsaufgaben gut konfigurieren lassen und Bilder/Videos auf Speicherkarten ablegen. Aber egal welche Kamera du nutzt, wirst du dich vermutlich mit den Aufzeichnungen strafbar machen. Die rechtliche Situation würde ich deshalb erst einmal ergoogeln.

  • Kommt bestimmt darauf an, was man "eigentlich" Aufnehmen wollte. Vielleicht gibts in dem Gebiet Waschbären zum Aufnehmen? Oder Wildschweine? Und der Übeltäter wird zufällig erwischt??


    Gibt bestimmt ein schlupfloch. Wenn man bedenkt wo überall kameras hängen. Oder bist du schon mal in einem Kaufhaus gefragt worden ob du mit den Kameras dort einverstanden bist?

  • Oder bist du schon mal in einem Kaufhaus gefragt worden ob du mit den Kameras dort einverstanden bist?

    Da müssten wie an Tankstellen Schilder hängen und damit gibst du beim Betreten des Kaufhauses dein Einverständnis zur Aufnahme.



    Berücksichtigen Sie dennoch, dass jede Privatperson per Gesetz das Recht auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte besitzt. Sie dürfen auch auf dem eigenen Grundstück Niemanden ungefragt fotografieren oder filmen – und zwar unabhängig davon, ob das Bild danach elektronisch oder anders verbreitet wird. Dies ist sowieso ohne ausdrückliche Erlaubnis unzulässig. Das gilt auch für Familienmitglieder, Freunde, Handwerker oder Lieferanten, die euer Haus oder euer Grundstück betreten. Deshalb sollten Sie diesen Personenkreis immer darauf hinweisen, dass eine Wildkamera zur Überwachung installiert wurde. Die so entstandenen Bilder sollten Sie regelmäßig löschen.

  • Alles klar danke.


    Das EEE ist noch angesprungen und ich nehm das nun einfach mit ner externen platte.


    Rechtlich ist mir das klar gewesen, wir könnten ein Schild aufhängen. Allerdings will ich eh erst mal wissen wer es ist. Das wir zur Polizei o.ä. gehen wollen, war eh nie wirklich angedacht.
    Ein Gespräch wirkt manchmal ja schon Wunder. Wenn es danach nicht mehr vorkommt, Ziel erreicht.

  • Also um ehrlich zu sein ist mir noch bei keinem Kaufhaus irgendwo ein Schild aufgefallen. Weder bei der Tanke noch sonst wo.


    Wenn das also reicht kann er tatsächlich auch einfach irgendwo ein schild aufhängen.


    Könnte mir nur Vorstellen das es bei Nachbarn schwirig wird. Wenn die nicht gefilmt werden wollen, dürften sie ja quasi ihr eigenes Grundstück nicht betretten.

  • Das wir zur Polizei o.ä. gehen wollen, war eh nie wirklich angedacht.

    Ja dennoch ist es höchst bedenklich "erst zu filmen, und dann zu fragen". Besonders bei so Kleinigkeiten wie Fahrradventil aufdrehen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass du dich, sebst wenn du ein Schild aufhängst (was in jedem Fall Pflicht ist), mit so einer Aktion mehr oder minder strafbar machst.

  • Das Problem ist ja, wenn das Filmen zum Zwecke der Überführung des Täters erfolgen soll, dass man dann den ja mit einem Schild warnt.
    Aber mal das Zaumzeug von Hinten in das Pferd gesteckt, eigentlich ist es doch nicht verboten, sein eigenes Fahrrad zu filmen und wenn dann jemand ins Bild läuft und auch noch Luft ablässt, dann hat doch erstmal der ein Problem.


    Technisch würde ich aber auch eine autarke Kamera favorisieren, die auf ein Speichermedium aufnimmt. Vielleicht hat ja jemand im Bekanntenkreis eine Dashcam oder eventuell reicht ja für diesen Fall ein Fotoapparat mit Bewegungsauslösung oder Intervalfunktion, die man sich mal borgen kann. Kaufen wäre sicher zuviel des Guten, falls es bei dieser einmaligen Anwendung bleiben soll.

  • doch genau das ist verboten, sobald dein Fahrrad im öffentlichen Raum steht. Was passiert z.B. mit den Kennzeichen der vorbeifahrenden Autos die du "ausversehen" mit filmst? Im Wikipediaartikel zu Videoüberwachung steht folgendes:


    Auf die Überwachung ist hinzuweisen, die verantwortliche Stelle ist zu benennen (§ 6b BDSG). In der Praxis kann gemäß § 38 Abs. 5 BDSG die Beseitigung der Missstände angeordnet bzw. ein Bußgeld erhoben werden.

    Die Überführung der Täter ist Aufgabe der Polizei. Vermutlich würde wenn so eine Geschichte (was ich nicht vermute) "vor Gericht" kommt, dein eigenes Videomaterial nicht mal als Beweismittel zugelassen.
    Weiterhin würde ich ja mal behaupten, dass ein Schild und ggf. eine Fake-Kamera vollkommen ausreichend sind um solche Delikte vorzubeugen.

  • das wird hier alles iwie etwas offtopic :)


    ich will nur wissen wer es ist. ich werde ihn dann bitten es zu lassen und wissen, dass es ein Arschloch ist.


    falls das nicht fruchtet und es geht trotzdem weiter, kann man weiter gucken.


  • Zu den vorbeifahrenden Autos und dem öffentlichen Raum - da haben wir wahrscheinlich unterschiedliche Vorstellungen von einem Hinterhof.


    Zu der Überführung des Täters. Es ist doch gar keine Polizei und keine Gerichtsverhandlung geplant. Man will doch nur wissen, wer es ist. Vielleicht endet das Ganze damit, dem Nachbarskind freundlich aber bestimmt zu sagen »Ich weiß, das Du das warst, lass es bitte sein!« und alles ist gut.

  • Ist wie bereits angesprochen ziemlich Offtopic, darum lass ich es auch nach diesem Post sein.


    Zu ersten Punkt: bei uns auf dem Hinterhof sind Parkplätze für die Anwohner. Wenn ich die Stelle filmen würde, wo mein Rag geparkt wird hätte ich da hin und wieder vorbeifahrende Autos im Bild. Bei euch kann das natürlich auch wieder ganz anders aussehen. Weiterhin war das nur ein Beispiel, es kann sich auch einfach um vorbeilaufende Personen handeln. So blöd es klingt aber sobald du jemanden auf dem Bild hast ist das ein tiefer Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte (auch wenn es nur das Nachbarskind ist). Ich hab mir das nicht ausgedacht und man kann davon halten was man will, aber so ist es hierzulande nun einmal. Ich persönlich finde das gut, denn die entsprechenden Gesetze versuchen genau solche Vorhaben zu unterbinden. Der eine will nicht das bei seinem Fahrrad die Luft abgelassen wird, andere stören sich an lärmenden Kindern, wiederum andere wollen das Grünflächen nicht betreten werden. Wenn jeder aus "seinen" Gründen gleich eine Videokamera aufstellt sind wir hier bald im Überwachungparadies.
    (Ihr merkt ich übertreibe enorm, aber das soll nur darauf aufmerksam machen worauf ich hinaus will)


    Zu der Überführung des Täters.


    Genau dafür gibt es die Polizei. Wenn eine Straftat begangen wird ist es nicht deine/meine/unsere Aufgabe potentielle Täter zu überführen. So blöd es klingt aber das ist Selbstjustiz und in Deutschland nicht zulässig.
    Natürlich wäre die Polizei in der hier beschriebenen Situation mit Kanonen auf Spatzen geschossen, aber nur deswegen eine Videoüberwachung zu installieren auch.


    Stell das Rad woanders ab, besorg dir verschließbare Ventilkappen oder häng ein Schild a la "wenn das nochmal vorkommt schalte ich die Polizei ein".

  • So Offtopic finde ich es gar nicht. Es ist übrigens keine Selbstjustiz, einen Täter zu erwischen und zu überführen. Selbstjustiz wäre es, den Täter eigenmächtig zu bestrafen, worunter nicht zählt, ihn sich mal zur Brust zu nehmen.
    Wenn ich rauskriegen wollte, wer sich an meinem Fahrrad zu schaffen macht, da würde ich keinen fragen und filmen.
    Ich hänge ja auch meine GoPro ans Fenster und mache Zeitrafferspielchen vom Vorplatz. Natürlich könnte sich jemand darüber aufregen, aber wer denn, wenn ich keinen drauf anspreche?

  • Ok wenn dir das nicht zu sehr Offtopic ist, kann ich mich auch nochmal zu Wort melden.


    Mit der Selbstjustiz hast du natürlich Recht. Was ich eher meinte ist die Sache mit der Verhältnismäßigkeit.


    da würde ich keinen fragen und filmen.

    genau das ist aber in Deutschland nicht rechtens. Entsprechende Regelungen können unter dem Stichwort "Recht am eigenen Bild" eigesehen werden. Bei der Suche nach etwas konkreteren rechtl. Definitionen bin ich über die Seite eines proffesionellen Viedoüberwachungsherstellers gestoplert und dort steht sowas wie:



    Folgende Kriterien sind zu berücksichtigen*:

    • Die Überwachung muss verhältnismäßig sein, d. h. sie muss den beabsichtigten Zweck bewirken oder zumindest fördern, es dürfen keine anderen milderen Mittel zur Verfügung stehen, welche den gleichen Zweck erfüllen können und die Nachteile, die mit der Videoüberwachung verbunden sind, dürfen nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt.
    • Die Überwachung muss kenntlich gemacht werden, z.B. durch ein entsprechendes Hinweisschild.
    • Die Daten dürfen nur zu dem Zweck, zu dem sie erhoben wurden, genutzt werden und sind danach zu löschen.

    (Und die wollen den Leuten die Systeme verkaufen...)


    Demnach scheitert es bei dem Vorhaben hier schon an Punkt 1. Für solche Delikte ist es absolut unverhältnismäßig eine Videoüberwachung einzusetzen, denn es stehen Mittel zur Verfügung welche den gleichen Zweck erfüllen die keine Nachteile für dritte Personen mit sich führen würden (z.B. andere Radkappen, Rad anderswo abstellen...).
    Punkt 2 ist ebenfalls rechtlich bindend und auch bei deinem GoPro Video/Bild -mitschnitt bewegst du dich da schon in einer Grauzone, wenn nicht sogar schon außerhalb des "legalen" Bereiches. Aber es ist schon so, dass wenn sich ich niemand darüber aufregt du wahrscheinlich keine Probleme bekommen wirst nur rechtens ist es halt trotzdem nicht ;)


    Ich fände den Aufwand auch einfach viel zu groß, schließlich musst das Bildmaterial dann auch gespeicher,gesichtet,gelöscht werden u.s.w. aber das ist wieder nur meine persönliche Meinung. Andere Lösungen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit genauso zielführend und mit weniger Aufwand verbunden.

  • Punkt 2 ist ebenfalls rechtlich bindend und auch bei deinem GoPro Video/Bild -mitschnitt bewegst du dich da schon in einer Grauzone, wenn nicht sogar schon außerhalb des "legalen" Bereiches. Aber es ist schon so, dass wenn sich ich niemand darüber aufregt du wahrscheinlich keine Probleme bekommen wirst nur rechtens ist es halt trotzdem nicht ;)

    Und mit genau diesem Argument würde ich auch ohne schlechtes Gewissen mein Fahrrad filmen.


    Nun komme ich aber auch aus einer Gegend, wo man filmen kann und unbeteiligte Dritte sich nicht über den Eingriff in ihre Privatsphäre beschweren, sondern sich dafür entschuldigen, ins Bild gelaufen zu sein. Hier ist Vieles noch richtigrum.