Freigabeproblem bei der Installation von AFS-Kaufmann ?

  • Liebe Forumgemeinde,


    ich habe ein Problem mit unserem NAS es handelt sich um ein T-459 mit Firmware 4.0.5 Buid 20140117 auf diesem läuft schon seit längerer Zeit die Software AFS-Kaufmann. Es gibt auf dem NAS die Freigabe "kaufmann" diese wurde als Laufwerk "y" auf den Clients gemappt. Auf "y" gibt es nun das Verzeichnis "AFS-Kaufmann" in dem die Software installiert wird.


    Nun ist es so das wenn man den AFS-Kaufmann installiert oder updatet das ganze so abläuft man startet das Installerprogramm auf einem Client und wählt als Installationsverzeichnis "Y:\AFS-Kaufmann" und startet die Installation.
    Dies hat bis jetzt immer funktioniert also ich habe sicher 5mal schon ein Update so eingespielt.


    Jetzt haben wir wieder ein Update aber nun kommt mein Problem und zwar kann ich nicht mehr Installieren es kommt immer zu folgender Meldung vom Installerprogramm.




    Da die Meldung ja auf ein Berechtigungsproblem hindeutet haben wir uns schlussendlich per SSH auf die NAS eingeloggt und direkt auf der NAS das Verzeichnis
    AFS-Kaufmann per chmod -R 777 alles freigegeben leider ebenfalls ohne Erfolg.


    Bei den Clients kommt Win7 pro 64Bit zum Einsatz, Das Installationsprogramm des Kaufmanns wurde als Administrator gestartet und die Virus/Firewall des Rechners abgeschaltet.


    Habt ihr eine Idee was das Problem sein könnte? Wäre für jeden Tipp dankbar.


    Grüsse Martin

  • Hallo,
    wie sehen denn die Rechte fuer diese Freigabe auf der Webadministrationsseite aus? Welche Rechte hat die Gruppe everyone auf diese Freigabe?

  • Vielen Dank für deine Fragen,


    hab jetzt nochmal nachgesehen und die Gruppe everyone hat "Zugriffsverweigerung" werde das morgen mal umstellen auf "Lesen/schreiben" und nochmals testen.


    Danke Martin

  • Hallo,
    dies koennte mir grosser Wahrscheinlichkeit die Ursache fuer das Problem sein.
    Es wuerde aber auch reichen, den Haken einfach rauszunehmen und nicht auf Lesen/Schreiben zu setzen. Wichtig ist nur, dass er nicht auf Zugriffsverweigerung gesetzt ist.