Datenschutz: Kein anderer Staat hat sich beschwert

Ich stolpere gerade über einen Artikel in den News von heise online, der sich mit Fragen das Schutzes von Daten befasst, die Kunden von Microsoft auf Servern von Microsoft außerhalb der USA speichern. Ein schlimmes Beispiel, dass Schutzrechte von Ausländern in den USA scheinbar nichts gelten. Sehr ernüchternd, und noch einmal sehr heftig darauf hinweisend, dass es eben nbei weitem grad mal gar nicht egal ist, auf welchen Servern Dienste angeboten werden. Siehe auch QNAPs myQNAPcloud auf den US-Amazon-AWS-Servern.


Bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag zeigte der vorsitzende Richter John Roberts wenig Freude mit Microsofts Standpunkt: "Es ist nicht die Schuld der [US-]Regierung, dass [die Daten] im Ausland sind. Und vermutlich kümmert das die [US-]Regierung auch nicht. […] Und wenn es einen konkreten Einwand jener Regierung gibt, [in deren Land] sich die Daten befinden, steht es ihr frei, [den Einwand] zu erheben, und dann wird sich die [US-]Regierung damit zu befassen haben, aber soweit ich sehe ist das hier nicht der Fall."

Kommentare 2

  • Deutschland ist in dieser Hinsicht auch nicht ein Engel.

    Beispiel, dass Schutzrechte von Ausländern in den USA scheinbar nichts gelten.

    So darf der Bundesnachrichtendienst (BND) nur ausländische Datenquellen anzapfen, auswerten und beobachten. Aber mangelnde Kontrolle der Geheimdienste und journalistische Recherchenetzwerke haben aufgedeckt, dass neben der systematischen Abhörung einer festgelegten Quote von Auslandstelefonaten auch ausgiebig inländische und ausländische Quellen überwacht werden, und dieser Dienst sehr kreativ ist, sich seine Rechtslage zurecht zu biegen. Ist Internet nicht Ausland, weil ein Datenpaket im Internet immer über das Auslang geroutet werden kann. Und ich bin mir sicher, dass wenn das parlamentarische Kontrollgremium an dieser Stelle genauer hinsehen würde, der BND schon seinen Ausweg parat hat, in dem er die ihn interessierenden inländischen Internetquellen auf das Ausland umroutet und anschließend wieder zurück holt. Aber so lange das Gremium sich nicht dazu durchringt, ist dieser Aufwand ja gar nicht nötig.


    Und wieviele deutsche Internetkonzerne verwenden für ihren deutschen Auftritt zwar eine .de-Domain, aber für ihren internationalen Auftritt eine internationale .com-Domain. Und wenn man die Email-Adressen von deren deutschen Mitarbeitern in Deutschland ansieht, liegen diese ebenfalls in dieser internationalen .com-Domain. Ist das nun Ausland und darf vom BND überwacht werden?

  • Wohl dem, der seine Daten in der eigenen heimischen Cloud untergebracht hat und hier seine eigenen Datenschutzbestimmungen machen kann. :D
    Alternativ den Dienstanbieter des Vertrauens um die Ecke verwenden. Hier kann man auch mal ein klärendes Gespräch von Auge zu Auge - und wenn es sein muss, Auge um Auge - geführt werden.


    Edit:
    Hier noch ein weiterer interessanter Beitrag zum Datenschutz: https://www.computerwoche.de/a…SS&utm_campaign=RSS-Feeds