Zitat von "klaus_ph"
guten tag christian,
sorry, da bin ich absolut kontrair.
1. erinnere ich mich, daß es solche userfeindlichen garantiebestimmungen nicht mehr gibt. vor 1-2 jahren wurde meines wissens ein entsprechendes verbraucherurteil gefällt. [ich bin auch händler! da muß man als händler durch und wenn ich als händler keine usermanipulationen erkennen kann,. dann fehlt mir was an wissen... ]
.-. wenn dem so wäre, dann dürfte keiner, der einen pc kauft, eine ram-erweiterung selbst machen. hallo?
2. nur damit ich 1:1 mit anderen bleiben muß, soll gefälligst (=meine interpretation) keiner sein system tunen. hallo?
3. dann wäre jedes (beta)firmware-update unerwünscht.
gruß
klaus
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Hallo, Klaus,
dann solltest du dich gerade als Händler besser informieren.
Ein normaler PC ist vom hersteller (und vom Prinzip) ausdrücklich zur Erweiterung bestimmt, daher tritt kein Garantieverlust ein.
Beim Notebook ist Ram, HD oder WLan modul auch eine vorgesehene erweiterung (sind ja extra Öffnungen vorgesehen) -kein verlust, ABER Notebook aufschrauben um z.B. WLan Antennen rein zu basteln ist definitiv garantieverlust.
Das Siegel dient nur der erkennung, das du das gerät geöffnet hattest.
Es zeigt dir aber auch, das der hersteller es NICHT vorgesehen hast, da zu öffnen um irgendwas zu erweitern.
Daher -garantieverlust !
Bei Qnap ist lediglich der Einbau von festplatten über die Einschübe vorgesehen, NICHTS weiter.
Ob da noch ein freier Slot für Speicher ist oder nicht, hat den User während der garantiezeit nicht zu interessieren.
Das signalisiert der hersteller durch das Siegel.
Alles weitere ist Risiko
Servus