jo-chen
Das hat doch eigentlich nichts mit Kulanz zu tun,
sondern mit Gewärleistung - und die ist gesetzlich vorgeschrieben.
Der Verkäufer muß Dir ein fehlerfreies Gerät verkaufen und es bei Defekt austauschen (innerhalb von 2 Jahren),
bzw. reparieren lassen, wenn er Dir nicht nachweisen kann dass der Fehler nicht von Anfang an vorhanden war...
Beweislast ist die ersten 6 Monate beim Verkäufer dann bei Dir.