QMB - Das kritische Blog
Schauen wir uns ein Beispiel an. Der Betreiber eines Frühstück-Cafe geht in den nächsten Discounter und kauft dort einen neuen Toaster. Nach einem Monat und hunderten von getoasteten Weißbrotscheiben versucht er das mittlerweile defekte Gerät erfolglos zu reklamieren. Vom Kundendienst wird er auf die Haftungsbeschränkungen in der Bedienungsanleitung aufmerksam gemacht. Dort heißt es:
Für eine gewerbliche oder haushaltsähnliche Benutzung in Küchen für Mitarbeiter in Läden, Büros und anderen…
Für eine gewerbliche oder haushaltsähnliche Benutzung in Küchen für Mitarbeiter in Läden, Büros und anderen…
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