Surveillance Station (Lizenzen) "freigeben"

  • Hallo Forum!


    Ich habe ein NAS mit Surveilance Station laufen (inkl. zugekaufter Lizenzen).

    Da ich das NAS altersbedingt außer Betrieb nehmen werde: wie kann man die Lizenzen wieder entkoppeln? Also vom NAS "abmelden" und vielleicht später bei einem neuen NAS wieder verwenden?


    Danke

  • Lässt qnap nicht zu..also neukaufen angesagt


    kannst die aber gerne mal anschreiben

  • Neukaufen? Wenn ich 10 Lizenzen heute kaufe, das NAS morgen kaputt geht, habe ich die 700 Euro an Lizenzen spaßhalber gekauft? Das kann ja nicht sein.


    Aber danke für die Antwort.


    Gefunden habe ich noch: https://www.qnap.com/de-de/how…-anderen-nas-installieren


    "Wenn das Ziel-NAS das Produkt nicht unterstützt, können Sie die Lizenz nicht installieren."

    Im Umkehrschluss würde das aber heißen, dass man migrieren kann.

    Einmal editiert, zuletzt von eol38 ()

  • Im Umkehrschluss würde das aber heißen, dass man migrieren kann.

    Nein. Das heißt nur, dass man auch Lizenzen kaufen kann, die man selbst nicht einsetzen kann, weil das eigene NAS nicht die technischen Systemvoraussetzungen für den Betrieb erfüllt.

    Neukaufen? Wenn ich 10 Lizenzen heute kaufe, das NAS morgen kaputt geht, habe ich die 700 Euro an Lizenzen spaßhalber gekauft? Das kann ja nicht sein.

    Wieso? Ist doch bei Windows 10 nicht anders. Die Lizenz wird normal nie ausgegeben, sondern üblicherweise digital und verschlüsselt auf dem PC oder Laptop nicht-flüchtig auf der Hauptplatine gespeichert. Wenn Du Festplatte tauschst, bleibt die Lizenz erhalten. Wenn Du aber die Hauptplatine tauschst, hast Du die Lizenz verloren. Wenn Du eine Retail-Edition gekauft hast, hast Du auch einen Anspruch auf Übertragung auf die neue Hauptplatine. Und das Auslesen der eigenen Lizenz ist inzwischen in Deutschland eine Straftat, weil Du dafür entschlüsseln müsstest, Du aber den Schlüssel nicht hast. Der Einsatz entsprechender Werkzeuge, die dies für Dich übernehmen, ist in Deutschland ebenfalls inzwischen strafbar. Ob der Besitz und der Vertrieb derartige Werkzeuge bereits strafbar ist, muss ein Jurist beantworten. Diese Werkzeuge werden aber offensichtlich auch in Deutschland von Zeitschriftenverlagen für IT Endanwender zum Download angeboten. Du kannst Dich aber auch an den Microsoftsupport wenden. Bei einer Retail-Edition hast Du einen Rechtsanspruch auf eine Lizenz. Microsoft entscheidet selbst, ob sie Dir Deine bisherige Lizenz für Deine neue Hauptplatine heraus geben oder eine neue Lizenz. Auch bei anderen Editionen kann der Support so vorgehen, muss es aber nicht.


    Daher hatte Dolbyman empfohlen, dass Du Dich an den QNAP Support wenden kannst mit Deinem Fall. Sie können Dir eine Lizenz für Deine Migration geben, wenn Du das alte Geräte außer Betrieb genommen hast, müssen es aber nicht. Und im angegeben Link ist ja ausdrücklich davon die Rede, dass auf dem ursprünglichen NAS die deaktivierte Lizenz jederzeit wieder reaktiviert werden könne. Wenn aber der QNAP Support festgestellt hat, dass Dein ursprüngliches NAS nicht mehr in Betrieb genommen werden kann wegen schwerem Hardwaredefekt, könnte der Support auch einer Übertragung auf ein anderes NAS zustimmen und neue Lizenzen ausgeben.

  • Hallo!


    Um es kurz zu machen: MS Lizenzen könnten, auch wenn mit Aufwand, auf neues Gerät mitgenommen werden.


    Technische Voraussetzungen QNAP : sind erfüllt, das lässt sich ja vorher prüfen.


    Migration: QNAP Migration war über den Support kein Problem (Problemfall eröffnen und es geht binnen einigen Stunden).


    "Müssen": Rechtsgutachten dazu habe ich keines eingeholt, was wer müsste und was nicht. :) Kundenfreundlich ist es natürlich, wenn man unbürokratisch hilft. Das erwarte ich mir auch als Kunde.


    Schönen Tag noch!

  • Soweit mir bekannt muss laut einem BGH Urteil eine separate zur Hardware erworbene Lizenz unabhängig von dieser nutzbar sein.


    Win 10 Lizenzen sind mit dem MS Account verknüpft und lassen sich so übertragen.

  • Soweit mir bekannt muss laut einem BGH Urteil eine separate zur Hardware erworbene Lizenz unabhängig von dieser nutzbar sein.

    Kenne kein solches Urteil. Kenne aber auch nicht alle BGH Urteile. Bin mir ziemlich sicher, dass ein deratiges Urteil in solch einer Allgemeinheit nicht existiere. Da muss nämlich unterschieden werden, ob es sich um Verbraucherrecht handelt oder um B2B-Commerce und damit Handelsrecht. Und im Verbraucherrecht sind dann durchaus Anforderungen gerichtlich formuliert worden, sowohl zur Wirksamkeit von AGB als auch aus dem Regelwerk zu unlauterem Wettbewerb. Grundtenor im Verbraucherrecht sind deutlich erkennbare Hinweise auf Einschränkungen, die mit dem Erwerb einer Lizenz mit Hardwarebindung erfolgen gegenüber einer Standardlizenz, und das entweder bereits vor dem Kauf oder im Kaufprozess vor dem Abschluss desselben, um die Möglichkeit des Irrtums und Abbruchs zu erhalten. Die Rechtsprechung verbietet m.W. keine Hardwarebindung und beschränkt sie auch nicht auf B2B, aber stellt deutlich höheren Anforderungen im Verbraucherrecht (B2C) für deren rechtliche Zulässigkeit.

  • schaue da mal drüber, ggf. hilft dir das, du kennst dich Rechtlich ja ganz gut aus.

    Naja, juristisch habe ich gewisse Grundkenntnisse, die je nach Rechtsstaat unterschiedlich tief gehen, im Wesentlichen auf dem Niveau meines damaligen Abiturs mit wenigen Aktualisierungen.


    Die von Dir benannten Referenzen stehen nicht im Konflikt zu meinen Aussagen. Im Golem-Artikel wird auf eines von mehreren Urteilen des BGH zu Gebrauchtsoftware eingegangen. Im Wesentlichen definiert es den Erschöpfungsanspruch neu für den Kaufprozess. Daraus leitet sich ab, unter welchen Voraussetzungen auch Software, die ursprünglich an eine Hardware gebunden war im B2B, nicht mehr den Auflagen des Herausgebers unterliegt. Es stellt klar, dass solch ein Lizenzkauf nicht ein Kauf eines Nutzungsrechts ist, wie der Herausgeber der Software behauptet, sondern ein Kaufvertrag mit Nutzungsrechten für Standardsoftware. Ist auch nicht übertragbar auf Individualsoftware.


    Bei der anderen Referenz zum EuGH kommen verschiedene Urteile und Rechtsbegriffe vor. Einige sind Klarstellungen. Teilweise werden die Grenzen etwas verschoben, teilweise verbleibt eine rechtliche Grauzone durch unterschiedliche Rechtsbegriffe im Minenfeld von Urheberrecht, Kauf, Nutzungsrecht, u.a.m. M.E. gibt es gut verständliche Erläuterungen von den Juristen aus dem Heise-Verlage für Menschen mit juristischen Grundkenntnissen.