Das sind Schuldaten und keine personenbezogene Daten.
Das kann man so pauschal nicht sagen. Denn
ZitatNach europäischem Recht und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind personenbezogene Daten all jene Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder zumindest beziehbar sind und so Rückschlüsse auf deren Persönlichkeit erlauben.
Entsprechend kann man nie so genau sagen, was alles gespeichert wird. Aus diesem Grund darf auch eine Lehrperson nicht einfach auf die Daten der Schüler zugreifen.
In jeder Firma hat der Admin Zugriff auf die Nutzerdaten.
Das ist technisch gesehen korrekt, heißt aber lange nicht, dass das erlaubt ist. Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel die Firma verlässt und ein Zugriff auf die Daten erforderlich ist, geht meistens ein langer Fackelzug über Abteilungsleiter/Geschäftsführung, Betriebsrat und Datenschutzbeauftragter los. Letzten Endes sitzen meistens diese drei Instanzen mit dem Administrator hinter einem Bildschirm und kontrollieren sich gegenseitig. Wird das missachtet, kann auf die betreffenden Personen und den Betrieb viel ärger zu kommen. Gerade bei den neuen Regelungen in der DSGVO kann ein Unternehmen mit den entstehenden Geldstrafen Bankrott gehen.
Gruß,
Eric